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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Swiss Eyewear Group (International) AG

1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich für das internationale Großhandels- und Distributionsgeschäft der Swiss Eyewear Group (International) AG (nachfolgend „Swiss Eyewear Group“). Sie finden keine Anwendung auf die Geschäftstätigkeiten der Tochtergesellschaften der Swiss Eyewear Group in Italien und der Schweiz.

1.2. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die von Swiss Eyewear Group abgeschlossen werden, sowie für alle Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Swiss Eyewear Group.

1.3. Die AGB sind auf der Website swisseyeweargroup.com abrufbar und werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

1.4. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Swiss Eyewear Group und dem Käufer. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, auf die in dessen Dokumenten verwiesen wird, finden keine Anwendung.

2. VERTRAGSÄNDERUNGEN

2.1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen Swiss Eyewear Group und dem Käufer.

3. BESTELLUNGEN

3.1. Sämtliche Angebote der Swiss Eyewear Group erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Swiss Eyewear Group zustande.

3.3. Vom Käufer erteilte und von Swiss Eyewear Group schriftlich bestätigte Bestellungen sind verbindlich und können vom Käufer nicht einseitig storniert werden.

3.4. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesem oder früheren Verträgen nicht nach, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder tritt ein Fall von Insolvenz, Nachlassstundung, Einstellung der Geschäftstätigkeit oder Liquidation ein, ist Swiss Eyewear Group berechtigt, noch nicht ausgeführte Bestellungen ganz oder teilweise ohne Vorankündigung zu annullieren oder deren Ausführung auszusetzen.

4. LIEFERUNG

4.1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen „ab Werk“ (Ex Works, EXW). Transport und Versicherung erfolgen auf ausschließliche Gefahr und Kosten des Käufers.

4.2. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab dem Lager der Swiss Eyewear Group in den Niederlanden.

4.3. Nutzen und Gefahr gehen mit der Verladung der Ware auf den Käufer über.

4.4. Die Versandart wird vom Käufer bestimmt und – sofern nichts anderes vereinbart ist – von diesem auf eigene Kosten organisiert. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bereitstellung der Ware, ist Swiss Eyewear Group berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Kosten, insbesondere Lager-, Handling- und Rückführungskosten, dem Käufer in Rechnung zu stellen. Zudem behält sich Swiss Eyewear Group das Recht vor, die Bestellung zu stornieren und die Ware anderweitig zu disponieren.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den gesamten Rechnungsbetrag, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.3. Sämtliche Kosten der Forderungsdurchsetzung, einschließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten, gehen ab Eintritt des Verzugs zu Lasten des Käufers.

5.4. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum der Swiss Eyewear Group (Eigentumsvorbehalt).

6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

6.1. Swiss Eyewear Group gewährleistet für die Dauer von einem (1) Jahr ab Versanddatum, dass die gelieferten Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Spezifikationen entsprechen.

6.2. Darüber hinausgehende Gewährleistungen, ausdrücklich oder stillschweigend, werden ausgeschlossen. Insbesondere wird jede stillschweigende Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck ausdrücklich ausgeschlossen. Swiss Eyewear Group haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Kaufpreis des betroffenen Produkts beschränkt.

7. REKLAMATIONEN

7.1. Der Käufer hat offensichtliche Mängel innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls verwirken sämtliche Ansprüche. Bei berechtigter und von Swiss Eyewear Group bestätigter Reklamation beschränkt sich die Haftung nach Wahl von Swiss Eyewear Group auf Ersatzlieferung oder Gutschrift des Nettorechnungsbetrags. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht von Swiss Eyewear Group zu vertreten sind, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung oder äußere Einflüsse.

7.2. Beanstandungen hinsichtlich Falschlieferungen, insbesondere falsche Mengen, Artikel oder Verpackungsmängel, sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt jegliche Haftung.

7.3. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen.

7.4. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus mangelhaften Lieferungen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. HÖHERE GEWALT

8.1. Im Falle höherer Gewalt ist Swiss Eyewear Group berechtigt, nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zum Wegfall des Hindernisses auszusetzen, auch wenn feste Liefertermine vereinbart wurden. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8.2. Als höhere Gewalt gelten sämtliche Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Swiss Eyewear Group, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terrorakte, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Streiks oder sonstige Arbeitsstörungen sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

9.1. Diese AGB sowie sämtliche darauf basierenden Vertragsverhältnisse unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz.

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